Junge Welt 24.03.2012 / Geschichte / Seite 15

Soldaten der Revolution

Vor 140 Jahren: Der Hochverratsprozeß gegen die Sozialdemokraten August Bebel und Wilhelm Liebknecht

Von Nick Brauns

 

Ich bin nicht ein Verschwörer von Profession, nicht ein fahrender Landsknecht der Konspiration. Nennen Sie mich meinethalben einen Soldaten der Revolution. Ein zwiefaches Ideal hat mir von Jugend an vorgeschwebt: das freie und ideale Deutschland und die Emanzipation des arbeitenden Volkes – Mit diesem Worten wies der führende Kopf der deutschen Sozialdemokratie, Wilhelm Liebknecht, im März 1872 vor einem Leipziger Geschworenengericht den Vorwurf des Hochverrats zurück. Mitangeklagt waren der damals einzige Reichstagsabgeordnete der 1869 in Eisenach gegründeten Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (SDAP), August Bebel, sowie der Redakteur ihres Zentralorgans Der Volksstaat, Adolf Hepner.

Otto von Bismarck hatte persönlich bei der Eröffnungsfeier des ersten deutschen Reichstags am 23. März 1871 auf diesen Prozeß gedrängt. Der Reichskanzler hatte Bebel und Liebknecht ihre internationalistische Haltung während des Krieges gegen Frankreich und ihre Solidarität mit der Pariser Kommune nicht verziehen.

Parteiische Justiz


So hatten die beiden Abgeordneten 1870 im Parlament des Norddeutschen Bundes die Zustimmung zu den Kriegskrediten verweigert und einen Frieden »unter Verzichtleistung auf jede Annexion französischen Gebietes« gefordert. Diese Position hatte Tumulte im Parlament und tätliche Angriffe auf Liebknecht auf der Straße ausgelöst und schließlich am 17. Dezember 1870 zur Verhaftung von Bebel, Liebknecht und Hepner geführt. Da den Angeklagten der unterstellte Landesverrat nicht nachzuweisen war, kamen diese aufgrund öffentlichen Drucks nach der Reichstagswahl und Bebels Einzug ins Parlament im März 1871 wieder frei. Auch ein Prozeß gegen den Redakteur der Tageszeitung Braunschweiger Volksfreund, Wilhelm Bracke, und drei weitere Sozialdemokraten, die im September 1870 auf Weisung des Militärs rechtswidrig auf die ostpreußische Festung Boyen bei Lötzen verschleppt worden waren, erwies sich als Fiasko für die Behörden.

Nach dem offenkundigen Versagen der sich an geltendes Recht haltenden Berufsjuristen bei der Bekämpfung der Sozialdemokratie setzte Bismarck nun auf bürgerliche Geschworene, um die Führung der SDAP dennoch hinter Gitter zu bringen. Da der Krieg beendet war, entfiel der Vorwurf des Landesverrats. Die Staatsanwaltschaft plädierte statt dessen auf eine Verurteilung wegen »vorbereitender Handlungen zum Hochverrat«. Der zweiwöchige Prozeß begann am 11. März 1872 vor dem Königlichen Bezirksgericht Leipzig.

Den mehrheitlich aus Kaufleuten und Gutsbesitzern zusammengesetzten Geschworenen lagen rund 140 schriftliche »Beweisstücke« zur Begutachtung vor, darunter Briefe, Reden, Zeitungsausschnitte, Programme und Broschüren seit dem Jahr 1848, die nicht nur von den Angeklagten, sondern auch von deren Gesinnungsgenossen und sogar politischen Gegnern verfaßt worden waren. Bebel, Hepner und Liebknecht bestritten die Vorbereitung eines gewaltsamen Umsturzes der bestehenden Verfassung zur Errichtung des sozialistischen Volksstaates. Die Bestrebungen der Partei seien allein darauf gerichtet, das Volk von der Richtigkeit der sozialdemokratischen Prinzipien zu überzeugen, um eine Mehrheit zu gewinnen. »Wir wollen revolutionär nur in dem Sinne sein, daß die soziale Frage nicht mit Palliativmitteln, nicht mit Suppenküchen und Konsumvereinen gelöst werden kann, sondern nur durch radikale Heilmittel«, erläuterte Liebknecht die sozialdemokratischen Auffassungen. Ob diese Lösung »im Wege der Reform oder Revolution« stattfinde, hänge davon ab, inwieweit der Staat auf die »berechtigten« Forderungen der Sozialdemokratie eingehe. »Es ist ganz unnütz, uns darüber belehren zu wollen, was Revolution ist. Es kommt lediglich darauf an, was das Gesetz unter Revolution versteht«, konterte Gerichtspräsident von Mücke. Der laut Bebel »im Gegensatz zu seinem Namen herkulisch gebaute Mann, der Hände wie ein Fleischer und eine so niedere Stirn besaß, daß man sich erstaunt fragte, wo in jenem Kopf das Gehirn saß«, führte die Verhandlung auf eine so offen parteiische Weise, daß selbst die liberale Presse protestierte.

Es gelang dem Gericht nicht, aus der Vielzahl der vorgelegten Beweisstücke einen konkreten Anklagegrund herauszuarbeiten. So leitete Staatsanwalt Hoffmann die Schuld der Angeklagten »aus der Zusammenwirkung sämtlicher Artikel, in Verbindung mit anderen Tatsachen« ab. Die notwendige Mindestzahl von acht der zwölf Geschworenen fand sich am 26. März bereit, aufgrund dieser tendenziösen Beweisführung Liebknecht und Bebel schuldig zu sprechen. Das Urteil lautete auf je zwei Jahre Festungshaft unter Anrechnung von zwei Monaten Untersuchungshaft. Hepner wurde freigesprochen. Die Verurteilten bewiesen wahren Galgenhumor, als sie am Abend der Urteilsverkündung mit ihren Anwälten Otto und Bernhard Freytag, ihren Ehefrauen und Genossen in der berühmten Leipziger Gaststätte »Auerbachs Keller« mit Wein auf ihren moralischen Sieg anstießen.

Tribüne der Agitation


Tatsächlich war auch dieser Prozeß trotz der Verurteilung zu einer Niederlage des Bismarck-Staates geworden. Denn indem sie den Gerichtssaal zur Tribüne revolutionärer Agitation gemacht hatten, konnten Liebknecht und Bebel die sozialistische Weltanschauung legal vor einem großen Publikum ausbreiten. Die sozialdemokratische Presse verbreitete das Prozeßprotokoll in ganz Deutschland. War das »Kommunistische Manifest« von Karl Marx und Friedrich Engels aus dem Jahr 1848 bislang weiten Kreisen der Arbeiterschaft noch unbekannt, so konnte dieses zentrale Dokument des wissenschaftlichen Sozialismus nun völlig legal in großer Auflage verbreitet werden, da es ja von der Staatsanwaltschaft offiziell zu Protokoll gegeben worden war.

»Bürgerliche Geschworene haben uns verurteilt, wo Juristen und Richter von Fach keine Schuld zu finden vermochten«, erklärten Bebel und Liebknecht nach ihrer Verurteilung in einem Aufruf im Volksstaat. »Wir werden die uns zuerkannte ›Strafe‹ zu tragen wissen. An euch, Parteigenossen, ist es nun, auf das Urteil zu antworten, indem Ihr Eure Anstrengungen für die Ausbreitung der Partei verdoppelt Am 15. Juni trat Liebknecht seine Strafe in der Festung Hubertusburg in Wermsdorf an. August Bebel, der in einem weiteren Prozeß aufgrund einer Rede neun zusätzliche Monate Gefängnis wegen »Majestätsbeleidigung« erhalten hatte, folgte ihm am 8. Juli nach. Zusätzlich war Bebel das Reichstagsmandat aberkannt worden. Doch die Bevölkerung in seinem sächsischen Wahlkreis Glauchau-Meerane antwortete auf ihre Weise auf diesen Akt der Klassenjustiz. Bei der Nachwahl am 20. Januar 1873 errang Bebel bereits im ersten Wahlgang mit einem deutlichen Zugewinn von 3000 Stimmen erneut ein Reichstagsmandat.

 

Quelle: »Unsere Partei wird leben, wachsen und siegen.«

Durch die Behauptung des Präsidenten von Mücke, daß wir nach Veröffentlichung des Wahrspruchs bloß über die Höhe des Strafmaßes reden dürften, wurden wir gestern verhindert, folgende Erklärung abzugeben: Der Wahrspruch der Herren Geschworenen ist nicht wahr. Was wir gewollt und getan, haben wir ohne Hehl bekannt; ein hochverräterisches Unternehmen im Sinn des Strafgesetzbuchs haben wir nicht vorbereitet. Wenn wir schuldig sind, ist jede Partei schuldig, die nicht gerade am Ruder ist. Indem man uns verurteilt, ächtet man die freie Meinungsäußerung.

Durch Ihren Wahrspruch, meine Herren Geschworenen, haben Sie im Namen der herrschenden Klasse die Gewalttat von Lötzen sanktioniert und der Reaktion einen Freibrief in blanko ausgestellt. Uns persönlich ist das Resultat gleichgültig. Dieser Prozeß hat so unendlich viel für die Verbreitung unserer Prinzipien gewirkt, daß wir gern die paar Jahre Gefängnis hinnehmen, die – falls Rechtskraft eintritt – über uns verhängt werden können. Die Sozialdemokratie steht über dem Bericht eines Schwurgerichts. Unsere Partei wird leben, wachsen und siegen. Wohl aber haben Sie, meine Herren Geschworenen, durch Ihr Verdikt das Todesurteil gefällt über das Institut der heutigen Schwurgerichte, die ausschließlich aus der besitzenden Klasse gebildet, nichts sind als Mittel der Klassenherrschaft und Klassenunterdrückung.

Wilhelm Liebknecht, August Bebel: »Zu unserer Verurteilung«, in: Der Volksstaat, Nr. 26 vom 30. März 1872