Nikolaus Brauns

 

„Trotz alledem“ – zur Presse- und Verlagstätigkeit der Roten Hilfe

 

Traditionell kommt der Presse ein hoher Stellenwert innerhalb der Arbeiterbewegung zu. Der Kauf einer politischen Zeitung diente nicht nur dem Inforationsgewinn, sondern kam einem politischen Bekenntnis gleich, ähnlich den sichtbar an der Kleidung getragenen Organisationsabzeichen. Die Verbreitung ihrer Presse lässt somit wichtige Rückschritte auf die Verankerung einer Organisation in der Arbeiterbewegung zu.

 

Da die deutsche Rote Hilfe anfangs lediglich eine Komiteestruktur der KPD bildete, erschienen zwischen 1921 und 1923 keine eigenständigen Veröffentlichungen. Doch die KPD gab einige Broschüren über die juristischen Nachwirkungen der Märzunruhen, den Fall Max Hoelz sowie die Broschürenreihe „Dokumente der Klassenjustiz“ heraus, deren Verkaufsüberschuss an den Unterstützungsfonds der Roten Hilfe ging. [1]

 

Eine Resolution der Ersten Internationalen Konferenz der IRH zur Agitations- und Propagandaarbeit forderte 1924 die Sektionen der Roten Hilfe zur Herausgabe von Zeitschriften, Broschüren, Flugblättern, Plakaten, Postkarten und ähnlichen Publikationen auf. Ziel sei es, „die breiten Arbeiter- und Bauernmassen mit den Zielen und Aufgaben der RH durch Erläuterungen der Akte des weißen Terrors und des ganzen Systems der Repressalien und Verfolgungen, die gegen die revolutionäre Bewegung gerichtet sind, vertraut zu machen“, „Anregung, Entwicklung und Stärkung der internationalen Klassensolidarität unter den breiten Massen“ zu geben, „die Schaffung einer Atmosphäre kameradschaftlichen Mitgefühls seitens der Arbeiter- und Bauernmassen gegenüber den gefangenen revolutionären Kämpfern, durch Veröffentlichung entsprechender Dokumente und Materialien“ sowie die „Heranziehung breiter Massen zur aktiven Beteiligung an der Arbeit der Roten Hilfe“ zu erreichen. [2]

 

Die deutschsprachige Verlagstätigkeit der Roten Hilfe

 

Zwischen Mai 1924 und September 1926 übernahm das in Berlin ansässige Mitteleuropäische Büro (MEB) der Internationalen Roten Hilfe unter Leitung des deutschen Kommunisten Eugen Schönhaars „fast die gesamte Verlagstätigkeit der Exekutive der IRH für die außerrussischen Sektionen“.[3] In der Erstellung von Broschüren folgte das MEB inhaltlich den Beschlüssen der IRH-Konferenz. So thematisierte die im August 1924 in 8.000 Exemplaren erschienene Broschüre „Das Tribunal der Republik“ den „weißen Terror in Deutschland“ anhand der Gegenüberstellung harter Urteile bei Hochverratsprozessen gegen Arbeiter und der geringen Verfolgung rechtsgerichteter Putschisten und die im Dezember erschienene Broschüre „Die große Solidarität“ befasste sich mit der MOPR der UdSSR. Über die Ziele der Roten Hilfe klärte das Heft „Was ist und was will die Internationale Rote Hilfe?“ auf.[4] Die internationalen Kampagneschwerpunkte spiegeln sich in einer Reihe von Broschüren zum „weißen Terror“ in Rumänien, Bulgarien und Polen wieder.[5] Dazu kamen Veröffentlichungen über Klassenjustiz und Gefangenenschicksale in Deutschland.[6] Die im November 1925 publizierte Broschüre „Die gefährdete Staatssicherheit“ über staatliche Zensur eines Filmes über die Kinderheime hatte mit 125.000 Exemplaren die höchste Auflage aller deutschsprachigen Veröffentlichungen der IRH.[7]

Nationale und internationale Kampagnen unterstützte das MEB mit dem Druck von Solidaritätspostkarten, die „in gemeinverständlicher und klarer Weise die RH-Tätigkeit darstellen und dadurch die allgemeine Aufmerksamkeit auf die Ziele und Aufgaben der RH lenken“. Unter anderem zeigten die Karten Bilder politischer Gefangener, so von Max Hoelz und dem wegen Hochverrats zum Tode verurteilten polnischen Sejm-Abgeordneten Lanzuzki.[8] Bei einem Verkaufspreis von 5 Pfennig blieben pro Karte 2,5 Pfennig Überschuss für die Rote Hilfe Arbeit. Bei den Broschüren, die für Preise zwischen 10 und 30 Pfennig angeboten wurden, entstand ein Verkaufsüberschuss zwischen 4 und 10 Pfennigen.[9]

 

Noch in der KPD-eigenen Vereinigung Internationaler Verlagsanstalten erschien 1924 die erste Auflage des Rechtshilferatgebers „Wie verteidigt sich der Proletarier in politischen Strafsachen vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht?“. Autor war der Leiter der u.a. für die Rote Hilfe aktive Professor Felix Halle. Insgesamt wurden bis 1931 vier Auflagen in einer Gesamtzahl von 60.000 Exemplaren von diesem „Bestseller“ gedruckt. Die je nach Auflage zwischen 82 und 92 Seiten starke Broschüre kostete 50 Pfennig und wollte vor allem den politischen Aktivisten, der erstmals mit dem Gesetz in Konflikt kam „auf die Möglichkeiten hinweisen, die ihm im bürgerlichen Staat gegeben sind, sich bei strafrechtlichen Beschuldigungen und Anklagen gegenüber den Behörden, insbesondere den Gerichten dieses Staates zu verteidigen.“[10]

 

Um Ressourcen zu sparen gingen im Dezember 1926 der seit 1924 bestehende Verlag der Roten Hilfe Deutschlands, der vor allem Materialien zum Aufbau der Organisation sowie Hintergrundtexte für laufende Kampagnen druckte, sowie der Verlag des Mitteleuropäischen Büros der IRH im neugegründeten MOPR-Verlag auf. Verlagsadresse war das Zentralbüro der Roten Hilfe Deutschlands in der Berliner Dorotheenstraße 77/78.[11]

Um „politisch nicht bewusste, stark gefühlsmäßig eingestellte Arbeiter, Bauern und kleinbürgerliche Elemente“ für die Sache der Roten Hilfe zu interessieren, forderte die IRH ihre Sektionen zur „Anwendung der künstlerischen Agitprop (Filme, Diapositive, Bilder, Karikaturen, Theaterinszenierungen, `lebende Zeitungen´, Musik, Gesänge, Ausstellungen usw.)“ auf.[12] Für die Veröffentlichungen der Roten Hilfe bedeutete dies die „Verstärkung und Bereicherung der IRH-Belletristik vom Gedicht und Feuilleton bis zur Novelle und zum IRH-Roman“.[13] Bis 1932 erschienen im MOPR-Verlag 61 Titel, die von Informationsbroschüren über die Tätigkeit der Roten Hilfe, Klassenjustiz, Polizeirepression und internationalen weißen Terror bis zu belletristischen und theatralischen Werke reichte. Die Reihe „Die Rote Bühne“ enthielt Texthefte für Diavorträge und Agitprop-Theaterstücke wie die der Roten-Hilfe-Revue „Die Mauer“. Mit der „Roten Reihe“ und den „Internationalen Memoiren“ machte der MOPR-Verlag Klassenkampferfahrungen aus anderen Ländern bekannt und warb für den Solidaritätsgedanken. Hier erschienen die Erinnerungen des amerikanischen Arbeiterführers William Dudley Haywood „Unter Cowboys und Kumpels“ ebenso, wie die „Aufzeichnungen eines Bolschewiken“ von Ossip Aronovic Pjatnickij. Mit der Aussage „`Ilegal´ ist ein Lehrbuch für uns“ wurden die Verantwortlichen angewiesen, die Erinnerungen des russischen Arbeiterkommunisten A. Schapowalow zu verkaufen, um damit die Rote Hilfe auf ein drohendes Verbot vorzubereiten.[14]

1929 wurde der „Tribunal-Verlag Wilhelm Pieck“ gegründet. Wie schon am Verlagsnamen ersichtlich handelte es sich rechtlich um ein Privatunternehmen. So sollte sichergestellt werden, dass im Falle eines Verbots der Roten Hilfe ihre Presse nicht automatisch mit verboten wurde. Diese Maßnahme war nicht ungewöhnlich. Auch kommunistische Zeitungen wie die Norddeutsche Tribüne wurden in dieser Form gegen Verbote abgesichert.[15]

Neben Werbematerial für die Rote Hilfe, Rechtshilferatgebern und Beiträgen zu internationalen Kampagnen sollte die Reihe Tribunal-Erzählungen  durch die Schilderung grausamer Kerkergräuel Jugendliche für die Sache der Roten Hilfe gewinnen.[16] Titel wie „Menschen dritter Klasse - der Seeleute Not und Kampf“ und „Mittelstandsnot“ spiegeln die im Rahmen der KPD-Programmatik „zur nationalen und sozialen Befreiung“ entwickelte Orientierung der Roten Hilfe auf den „werktätigen Mittelstand“ und bisher vernachlässigte Schichten der Arbeiterschaft wieder.[17]

 

Die deutschsprachige Presse der Roten Hilfe

 

Die wichtigsten deutschsprachigen Zeitungen der Roten Hilfe waren der zwischen August 1925 und Ende 1928 monatlich erschienene Rote Helfer – Mitteilungsblatt der Roten Hilfe sowie dessen Nachfolgeorgan „Illustrierte Justiz-Zeitung Tribunal“, die ab Juli 1930 sogar zweiwöchentlich erschien und als Dünndruckausgabe in unregelmäßiger Folge auch in den ersten Jahren des Nationalsozialismus produziert wurde. Das zwischen Mai 1924 und September 1926 in 26 Nummern mit einer Gesamtauflage von rund 900.000 Exemplaren vom MEB herausgegebene Rote Hilfe Bulletin des Zentralkomitees der Internationalen Roten Hilfe diente bis zum Erscheinen des Roten Helfers vor allem dem Aufbau der Roten Hilfe Deutschlands. Aufgrund eines Beschlusses des Zentralvorstandes der RHD wurden das Bulletin und der Rote Helfer ab Oktober 1926 unter dem gemeinsamen Titel Der Rote Helfer herausgebracht. Der bisherige Untertitel des Roten Helfers, „Organ der RHD“ wurde dabei gestrichen.[18]

Die erstmals im Juni 1926 publizierte und ab 1928 monatlich ausgelieferte MOPR – Zeitschrift für Kampf und Arbeit der IRH hatte den Charakter eines Theorieorgans, dass sich wie der ab 1931 in 10 Ausgaben erschienene Rote Block gegen Faschismus, Klassenjustiz, Polizeiterror vornehmlich an die Funktionäre der Roten Hilfe richtete.

Zwischen 1924 und 1928 existierten zudem eine Vielzahl örtlicher oder regionaler Presseorgane mit so bezeichnenden Namen wie Golgatha, Kerkerstürmer, Die Bastille, Die Hölle, Die Opfer, Die 7000 und Trotz Alledem. Einige dieser Blätter wurden der örtlichen kommunistischen Tagespresse beigelegt. [19]

 

Der Charakter des Rote Hilfe Bulletins und des Roten Helfers war anfangs „kein agitatorischer sondern ein instruktiver“[20], der sich auf den engen Kreis der Mitgliedschaft beschränkte, wie regelmäßige Berichte über Bezirkskonferenzen und Mitgliederzahlen zeigen. Verstärkte Illustrierung, Photoreportagen sowie lyrische und belletristische Beiträge machten den Roten Helfer zunehmend auch für Nichtmitglieder der Roten Hilfe attraktiv. Zur weiteren Verbreitung wurde das ansonsten von den Presseverantwortlichen der Ortsgruppen vertriebene Blatt auch in Kneipen, Lesehallen und Frisörsalons ausgelegt.[21]

Den Wandel vom Informationsblatt für Mitglieder zum öffentlichen Werbeorgan drückt die Ablösung des Roten Helfers durch die Illustrierte Justiz-Zeitung Tribunal aus. Das zum Teil großformatige und immer reichhaltig bebildete Tribunal wandte sich mit Rubriken wie dem „Juristischen Briefkasten“ und „Du und das Recht“ an Käuferkreise jenseits des engen kommunistischen Milieus. Hier ging es nicht nur um politische Fragen, sondern auch um Themen wie „Wann kann man vom Kauf eines Staubsaugers zurücktreten?“ oder Fragen zur Rechtsgültigkeit von Eheversprechen.[22] Organisationsinterna der RHD fehlten dagegen und wurden den Ortsgruppen in Form einfacherer Mitteilungsblätter nahe gebracht.

 

Im Zuge der Verschärfung der Politik der kommunistischen Weltbewegung wandelte sich auch das Tribunal zum aggressiven Agitationsorgan gegen die Klassenjustiz und für ein Rätedeutschland. Trotzdem versucht man, populär zu bleiben: „Da auch das Bild besonders unter der ländlichen Bevölkerung und bei den Schichten an der Peripherie unserer Bewegung entsprechende propagandistische Wirkung hat“[23], wurde das Blatt zunehmend mehr illustriert und der feuilletonistische Charakter herausgestellt. Ab Juli 1930 wurde das Tribunal „auf Grund der verschärften Klassenkampfsituation“, aber auch, um verstärkt gewerbliche Inserenten zu werben, auf einen zweiwöchentlichen Rhythmus umgestellt.[24] Die staatliche Zensur aufgrund der Notverordnungen verhinderte ab 1931 immer wieder monatelang, dass das Tribunal überhaupt erscheinen konnte.

 

Die Auflagen der zentralen Pressorgane der Roten Hilfe blieben insgesamt deutlich unter der Mitgliederzahl. Die Startauflage des Tribunal betrug noch 150.000, sank dann aber während der Weltwirtschaftskrise rapide ab.[25] So beklagte der Zentralvorstand im Dezember 1931, dass einer Mitgliedschaft von 285.000 Roten Helfern nur eine Auflage von 70.000 Exemplaren des Tribunal gegenüberstand, also nur ein Viertel der Mitglieder mit der Zeitung erfasst wurde. [26] Ein Drittel der Ortsgruppen verkaufte überhaupt keine Literatur und die anderen rechneten nur zwischen 15.000 und 20.000 Exemplare des Tribunal ab.[27] Hauptursache des mangelhafte Absatzes dürfte die Arbeitslosigkeit und damit verbundene Armut von bis zu 80% der RHD-Mitglieder gewesen sein. Für den Preis einer Zeitung für 10 Pfennig kaufte man sich lieber fünf Brötchen. Dazu kam, dass viele Rote Helfer noch in weiteren proletarischen Organisationen aktiv waren, deren Blätter über die selben Themen berichteten wie das Tribunal.

 

Welche Wirkung die Publikationen der Roten Hilfe de facto hatten, wurde ausgerechnet durch die politische Polizei bestätigt, die jedes dieser Blättchen akribisch auswertete und katalogisierte: „Man muss einmal die beiden Zeitschriften Die Rote Hilfe, Bulletin des Exekutiv-Organs der Internationalen Roten Hilfe und Der Rote Helfer, Organ der Roten Hilfe Deutschlands lesen, um ermessen zu können, wie diese Erzählungen, Bilder und Artikel von Gefangenen-Elend, von `weißen Terror´ in Italien, Ungarn, Bulgarien, von dem Leid der Syrer und der Not der Kinder von Revolutionären auf die Leser wirken müssen. Man muss die Dankschreiben der Beschenkten oder die Abbildung von Liebesgaben-Sammlungen in der Sowjet-Union sehen, um sich ausmalen zu können, was für einen Rückhalt dieser Gedanke und seine praktische Durchführung der gesamten revolutionären Einstellung und Betätigung der Massen bietet.“[28]

 

Neben ihrer selbständig vertriebenen Presse nutzte die Rote Hilfe die wesentlich weiter verbreitete und öfter erscheinende kommunistischen Parteipresse für ihre Anliegen. Das Komintern-Organ Inprekorr sowie verschiedene KPD-Organe veröffentlichten 1923 unter der Rubrik „Aus den Kasematten der Bourgeoisie“ die Briefe politischer Gefangener.[29] Über eine Presseabteilung mit Archiv, die anfangs bei der Juristischen Zentralstelle der KPD, ab August 1925 beim Zentralbüro der Roten Hilfe angesiedelt war, sowie über das bis Juli 1927 bestehende Pressebüro „Justitia“ der Berliner IRH-Vertretung versorgte die Rote Hilfe die deutsche und ausländische Presse mit Tatsachen-Berichten über laufende Kampagnen sowie exemplarische Fälle von Klassenjustiz und besonderer Härte im Strafvollzug. Neben der kommunistischen Parteipresse berichteten auch unabhängige linke und liberale Blätter wie die Weltbühne, die Sonntagszeitung, die Menschheit, das Tagebuch sowie die Tageszeitungen Berliner Tageblatt oder Vossische Zeitung über diese Themen.[30] Auf diese Weise reichte der Einfluss der Roten Hilfe auf die demokratische Intelligenz der Weimarer Republik weiter, als es die geringe Zahl bürgerlicher Mitglieder vermuten ließe.

 

 

Aus: Sabine Hering / Kurt Schilde (Hg.) Die Rote Hilfe. Die Geschichte der internationalen kommunistischen “Wohlfahrtsorganisatio n” und ihrer sozialen Aktivitäten in Deutschland (1921-1941), Leske + Budrich, Opladen 2003,



[1] So versprachen es Vermerke auf den Titeln der 1924 erschienen Broschüren „Justizbarbareien - moderne Inquisition in deutschen Kerkern“ und „Der Mainzer Antimilitaristen-Prozeß“, vgl. Heinz Sommer: Literatur der Roten Hilfe in Deutschland. Bibliographie, Berlin 1991, 17-23.

[2] Resolution der II.Konferenz (1927) zur Agitationsarbeit der IRH, in: 10 Jahre Internationale Rote Hilfe – Resolutionen und Dokumente, Berlin 1932, 131 f.

[3] Bericht über die Verlagsarbeit des MEB des EK der IRH vom 1.Mai 1924 bis zum 30.September 1926, SAPMO RY1/I6/6/2.

[4] Vgl. Heinz Sommer: Aus den Anfängen der Verlagsarbeit der Internationalen Roten Hilfe in Deutschland, in: BzG 2/1982, 214 und Heinz Sommer: Literatur der Roten Hilfe in Deutschland. Bibliographie, Berlin 1991, 23.

[5] „Der Weiße Tod in Bulgarien“ im Juni 1925 hatte eine Auflage von 35.000 Exemplaren, „Polens Henker und Provokateure“ im August 1925 15.000, „500 bessarabische Bauern vor Gericht“ im Januar 1926 20.000, „Im Lande der Galgen“ im April 1926 20.000, „Das Polen Pilsudskis“ im Juli 1926 12.000, „Aus den Totenhäusern Großrumäniens“ 15.000 Auflage, siehe Verlagsarbeit des MEB des EK der IRH, Berlin vom 1.Mai 1924 - 30.September 1926, SAPMO RY1/I6/6/2.

[6] „Dynamit im Siegerland“ im Februar 1925 mit 16.000 Auflage und „13 Tage Hungerstreik“ im April 1925 mit 10.000, siehe Verlagsarbeit des MEB des EK der IRH, Berlin vom 1.Mai 1924 - 30.September 1926, SAPMO RY1/I6/6/2.

[7] Verlagsarbeit des MEB des EK der IRH, Berlin vom 1.Mai 1924 - 30.September 1926, SAPMO RY1/I6/6/2.

[8] Resolution der II.Konferenz (1927) zur Agitationsarbeit der IRH, in: 10 Jahre Internationale Rote Hilfe – Resolutionen und Dokumente, Berlin 1932, 133. Das Todesurteil gegen Lanzuzki wurde unter dem Eindruck einer internationalen Protestkampagne, in der die Rote Hilfe eine führende Rolle spielte, in sechs Jahre Haft umgewandelt.

[9] Ebda.

[10] Felix Halle: Wie verteidigt sich der Proletarier in politischen Strafsachen vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht?, Berlin 1931, 6.

[11] MOPR Verlag GmbH an die Zentrale der KPD, Berlin 3.Dezember 1926, SAPMO RY1/I4/4/25 Bl.60.

[12] Resolution der II.Konferenz (1927) zur Agitationsarbeit der IRH, in: 10 Jahre Internationale Rote Hilfe – Resolutionen und Dokumente, Berlin 1932, 136.

[13] Ebda.

[14] An die Litobleute, November 1932, StA Bremen 4,65-482.

[15] Bericht über die Bezirkskonferenz der RHD Nordwest am 22.September 1929 in Bremen, 25.September 1929, StA Bremen 4,65-476 Bl. 2. Vgl. Christa Hempel-Küter: Die kommunistische Presse und die Arbeiterkorrespondentenbewegung in der Weimarer Republik. Das Beispiel Hamburger Volkszeitung, Frankfurt am Main u.a. 1989, 36.

[16] Sommer, Literatur, 9.

[17] Vgl. Lothar Berthold / Ernst Diehl (Hg.): Revolutionäre deutsche Parteiprogramme vom Kommunistischen Manifest zum Programm des Sozialismus, Berlin 1964, 119-128.

[18] ZV RHD, 9.September 1926, Zur Zeitungsfrage, BA R 3003 / ORA / RG / Sammlung Rote Hilfe / 5 Bl. 37.

[19] Eine Auflistung der periodischen Veröffentlichungen der RHD findet sich bei Heinz Sommer: Literatur der Roten Hilfe in Deutschland. Bibliographie, Berlin 1991, 74-107.

[20] Bericht der Presseabteilung der Roten Hilfe vom 1. August bis zum 15. Oktober 1925, SAPMO RY1/I4/4/13 Bl. 40.

[21] ZV RHD, Arbeitsplan für das 2.Halbjahr 1927, 16.August 1927, StA Bremen 4,65-474 Bl.92/6.

[22] Siehe z.B. Tribunal Nr. 3, Mär 1929, 12;  Nr. 10, Oktober 1929, 12; Nr.1, Januar 1930, 15.

[23] ZV RHD, Berlin 11.Dezember 1931, Reorganisation des Literaturvertriebs, StA Bremen 4,65-480.

[24] Tribunal Nr. 5, Mai 1930, 4.

[25] ZV RHD, Berichtmaterial zur Vorbereitung des III. Reichskongresses 1929 und zur Kampagne 5 Jahre RHD, Juni 1919, SAPMO RY1/I4/4/2 Bl. 4.

[26] Vgl. Heinz Sommer: Literatur der Roten Hilfe in Deutschland. Bibliographie, Berlin 1991, 12. Auch auf der ZV-Sitzung vom Juli 1932 hielten die Klagen an, vgl. Günter König: Der Kampf der Roten Hilfe Deutschlands gegen die Klassenjustiz der Weimarer Republik und für die Freilassung der proletarisch-politischen Gefangenen in der Periode der Weltwirtschaftskrise, Unveröffentlichte Dissertation, Philosophische Fakultät Karl-Marx-Universität Leipzig 1967.

178 f.

[27] Vgl. ebda., 179.

[28] Pol.Dir. Bremen, Nachrichtenstelle, 3.Februar 1926, StA Bremen 4,65-497 Bl.16.

[29] Lydia Wilhelm (d.i. Jelena Stassowa), Rundschreiben der ZK RH an die Angehörigen der Inhaftierten, Berlin 14.Februar 1923, SAPMO RY1/I4/4/15 Bl.19.

[30] Bericht des Pol.Präs. Stuttgart zum II. Reichskongress der RHD, StA Bremen 4,65-474 Bl.53.